Höhere technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt
Kontaktdaten
Waldstraße 3, 3100 St. Pölten
Tel.: 02742 / 75051-211
Fax.: 02742 / 75051-230
office@htlstp.ac.at
www.htlstp.ac.at
Bildungsberater
Dipl.-Ing. Dr. Rudolf Berger, MMag. Alexandra Buchner, AV Dipl.-Ing. Martin Pfeffel, OStR Dipl.-Ing. Dr. Walter WidmannAusbildungen (falls * = nicht für 14-jährige)
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik
Dauer:
5 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik
Dauer:
5 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Höhere Lehranstalt für Informatik
Dauer:
5 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau, Ausbildungsschwerpunkt Automatisierungstechnik
Dauer:
5 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau, Ausbildungsschwerpunkt Industriedesign
Dauer:
5 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Logistik
Dauer:
5 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Technisches Management
Dauer:
5 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Fachschule für Elektronik und Technische Informatik mit Betriebspraxis
Dauer:
3½ Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.
Fachschule für Elektrotechnik mit Betriebspraxis
Dauer:
4 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.
Fachschule für Maschinenbau mit Betriebspraxis
Dauer:
3½ Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.
* Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen und Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektrotechnik
Dauer:
2 + 6 Semester
Bedingung:
Abgeschlossene Berufsausbildung (fachrichtungsunabhängig) oder mindestens 1 Jahr Fachschule
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
* Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen und Aufbaulehrgang für Berufstätige für Maschinenbau
Dauer:
2 + 6 Semester
Bedingung:
Abgeschlossene Berufsausbildung (fachrichtungsunabhängig) oder mindestens 1 Jahr Fachschule.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.