Höhere technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt
Kontaktdaten
Im Vogelsang 8, 3340 Waidhofen/Ybbs
Tel.: 07442 / 52590-0
Fax.: 07442 / 52590-264
office@htlwy.ac.at
www.htlwy.ac.at
Bildungsberater
Prof. Dipl.-Ing. Eckhard Gussmack, Prof. Mag. Michael SturmAusbildungen (falls * = nicht für 14-jährige)
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau, Ausbildungsschwerpunkt Automatisierungstechnik
Dauer:
5 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Maschinenbau
Dauer:
5 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik, Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt: Smart Systems
Dauer:
5 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Fachschule für Mechatronik, Schulautonome Vertiefung: Produktionstechnik
Dauer:
4 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.
* Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen und Aufbaulehrgang für Berufstätige - Mechatronik
Dauer:
2 + 6 Semester
Bedingung:
Abgeschlossene Berufsausbildung (fachrichtungsunabhängig) oder mindestens 1 Jahr Fachschule.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
* Kolleg für Berufstätige für Mechatronik
Dauer:
6 Semester
Bedingung:
Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung.
Bemerkung:
Abschluss: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz.