Bildungszentrum Gaming
Kontaktdaten
        Ötscherlandstraße 38, 3292 Gaming
        Tel.: 07485 / 97353
        Fax.: 07485 / 97353-20
                    
            
                office@lfs-gaming.ac.at            
                            
            
                www.lfs-gaming.ac.at            
            
Bildungsberater
Dipl.-Päd. Ing. Elisabeth TatzreitherAusbildungen (falls * = nicht für 14-jährige)
Landwirtschaftliche Fachschule, Fachrichtung Ländliches Betriebs- und Haushaltsmanagement, Ausbildungsschwerpunkt Soziale Dienste und Green Care
                                            Dauer:
                        3 Jahre
                                                                Bedingung:
                        Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
                                                                Bemerkung:
                        Abschluss: Facharbeiterbrief.                                    
* Schule für Sozialbetreuungsberufe im Ländlichen Raum, Schwerpunkt Altenarbeit (Diplomniveau)
                                            Dauer:
                        3 Jahre
                                                                Bedingung:
                        Erfolgreicher Abschluss der 9. Schulstufe einer mittleren oder höheren Schule oder einer Berufsausbildung; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
                                                                Bemerkung:
                        Abschluss: Diplomprüfung.                                    
* Schule für Sozialbetreuungsberufe im Ländlichen Raum, Schwerpunkt Altenarbeit (Fachniveau)
                                            Dauer:
                        2 Jahre
                                                                Bedingung:
                        Erfolgreicher Abschluss der 9. Schulstufe einer mittleren oder höheren Schule oder einer Berufsausbildung; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
                                                                Bemerkung:
                        Abschluss: Fachprüfung.                                    
* Schule für Sozialbetreuungsberufe im Ländlichen Raum, Schwerpunkt Behindertenarbeit (Diplomniveau)
                                            Dauer:
                        3 Jahre
                                                                Bedingung:
                        Erfolgreicher Abschluss der 9. Schulstufe einer mittleren oder höheren Schule oder einer Berufsausbildung; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
                                                                Bemerkung:
                        Abschluss: Diplomprüfung.                                    
* Schule für Sozialbetreuungsberufe im Ländlichen Raum, Schwerpunkt Behindertenarbeit (Fachniveau)
                                            Dauer:
                        2 Jahre
                                                                Bedingung:
                        Erfolgreicher Abschluss der 9. Schulstufe einer mittleren oder höheren Schule oder einer Berufsausbildung; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
                                                                Bemerkung:
                        Abschluss: Fachprüfung                                    
* Schule für Sozialbetreuungsberufe im Ländlichen Raum, Schwerpunkt Familienarbeit (Diplomniveau)
                                            Dauer:
                        3 Jahre
                                                                Bedingung:
                        Erfolgreicher Abschluss der 9. Schulstufe einer mittleren oder höheren Schule oder einer Berufsausbildung; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
                                                                Bemerkung:
                        Abschluss: Diplomprüfung.                                    
* Bauern- und Bäuerinnenschule (Basisausbildung)
                                            Dauer:
                        200-240 Stunden (abhängig vom jeweiligen Standort)
                                                                Bedingung:
                        Abgeschlossene Berufsausbildung oder Absolvent/in einer mittleren bzw. höheren Schule oder Vollendung des 20. Lebensjahres.
                                                                Bemerkung:
                        Abschlussprüfung, Facharbeiterbrief.                                    

