Sozial- und Heilpädagogisches Förderungsinstitut Steiermark

Kontaktdaten

Puchstraße 85/C/1, 8020 Graz
Tel.: 0316 / 392805
Fax.: 0316 / 392805-14
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www.shfi.at

Ausbildungen (falls * = nicht für 14-jährige)

* Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Behindertenarbeit (Diplomniveau)

Dauer: 3 Jahre
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung.

* Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Behindertenarbeit (Fachniveau)

Dauer: 2 Jahre
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschluss: Fachprüfung.

* Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Diplomniveau)

Dauer: 3 Jahre
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung.

* Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Fachniveau)

Dauer: 2 Jahre
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschluss: Fachprüfung.

* Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Behindertenarbeit (Diplomniveau)

Dauer: 6-12 Semester (abhängig vom Standort)
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 19. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuK).
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung.

* Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Behindertenarbeit (Fachniveau)

Dauer: 4-8 Semester (abhängig vom Standort)
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 19. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eigung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschluss: Fachprüfung.

* Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Diplomniveau)

Dauer: 6-12 Semester (abhängig vom Standort)
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 19. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung.

* Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Fachniveau)

Dauer: 4-8 Semester (abhängig vom Standort)
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 19. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschluss: Fachprüfung.