Sozial- und Heilpädagogisches Förderungsinstitut Steiermark
Kontaktdaten
Puchstraße 85/C/1, 8020 Graz
Tel.: 0316 / 392805
Fax.: 0316 / 392805-14
office@shfi.at
www.shfi.at
Ausbildungen (falls * = nicht für 14-jährige)
* Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Behindertenarbeit (Diplomniveau)
Dauer:
3 Jahre
Bedingung:
Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung:
Abschluss: Diplomprüfung.
* Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Behindertenarbeit (Fachniveau)
Dauer:
2 Jahre
Bedingung:
Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung:
Abschluss: Fachprüfung.
* Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Diplomniveau)
Dauer:
3 Jahre
Bedingung:
Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung:
Abschluss: Diplomprüfung.
* Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Fachniveau)
Dauer:
2 Jahre
Bedingung:
Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung:
Abschluss: Fachprüfung.
* Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Behindertenarbeit (Diplomniveau)
Dauer:
6-12 Semester (abhängig vom Standort)
Bedingung:
Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 19. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuK).
Bemerkung:
Abschluss: Diplomprüfung.
* Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Behindertenarbeit (Fachniveau)
Dauer:
4-8 Semester (abhängig vom Standort)
Bedingung:
Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 19. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eigung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung:
Abschluss: Fachprüfung.
* Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Diplomniveau)
Dauer:
6-12 Semester (abhängig vom Standort)
Bedingung:
Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 19. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung:
Abschluss: Diplomprüfung.
* Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Fachniveau)
Dauer:
4-8 Semester (abhängig vom Standort)
Bedingung:
Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 19. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung:
Abschluss: Fachprüfung.