Höhere technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt Graz - Ortweinschule

Kontaktdaten

Körösistraße 157, 8010 Graz
Tel.: 05 / 0248019
Fax.: 05 / 0248019-999
dion@ortweinschule.at
www.ortweinschule.at

Bildungsberater

Prof. Mag. Barbara Augustin, Prof. Mag. Christa Binder, Prof. Mag. Wolfgang Hötzl

Ausbildungen (falls * = nicht für 14-jährige)

Höhere Lehranstalt für Art and Design Design, Ausbildungsschwerpunkt Produktdesign

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe; künstlerische Eignungsprüfung.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Art and Design, Ausbildungsschwerpunkt Bildhauerei-Objektdesign, Schulautonome Vertiefung: Restaurierung

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe; künstlerische Eignungsprüfung.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Art and Design, Ausbildungsschwerpunkt Keramik Art Craft

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe; künstlerische Eignungsprüfung.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Art and Design, Ausbildungsschwerpunkt Schmuck, Schulautonome Vertiefung: Metall Design

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Bautechnik, Ausbildungsschwerpunkt Bauwirtschaft

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Bautechnik, Ausbildungsschwerpunkt Hochbau

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Bautechnik, Ausbildungsschwerpunkt Holzbau

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Bautechnik, Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Grafik- und Kommunikationsdesign

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Innenarchitektur und Holztechnologien, Ausbildungsschwerpunkt Raum- und Objektgestaltung

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Medien, Ausbildungsschwerpunkt Film, Schulautonome Vertiefung: MultimediaArt

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Medien, Ausbildungsschwerpunkt Fotografie, Schulautonome Vertiefung: MultimediaArt

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Fachschule für Bautechnik (mit Betriebspraktikum) [Lehrplan auslaufend]

Dauer: 4 Jahre (verkürzte 4. Klasse)
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

* Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik, Ausbildungszweig Tiefbau

Dauer: 4 Semester
Bedingung: Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung bzw. 4-jährige facheinschlägige Fachschule oder sonstige Fachschule/Lehrabschluss plus Aufnahmeprüfung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss AUL: Reife- und Diplomprüfung. Abschluss Kolleg: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Kolleg/Aufbaulehrgang für Bautechnik, Ausbildungszweig Hochbau, Schulautonome Vertiefung: Holzbau und Revitalisierung

Dauer: 4 Semester
Bedingung: Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung bzw. 4-jährige facheinschlägige Fachschule oder sonstige Fachschule/Lehrabschluss plus Aufnahmeprüfung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss AUL: Reife- und Diplomprüfung. Abschluss Kolleg: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Kolleg für Berufstätige für Kunst und Design, Ausbildungsschwerpunkt Fine Art Photography und MultimediaArt

Dauer: 6 Semester
Bedingung: Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung; künstlerische Eignungsprüfung.
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

* Kolleg für Berufstätige für Kunst und Design, Ausbildungsschwerpunkt Grafik- und Kommunikationsdesign

Dauer: 6 Semester
Bedingung: Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung; künstlerische Eignungsprüfung.
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

* Kolleg/Aufbaulehrgang für Berufstätige für Bautechnik, Ausbildungsschwerpunkt Hochbau

Dauer: 6 Semester
Bedingung: Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung bzw. 4-jährige facheinschlägige Fachschule oder sonstige Fachschule/Lehrabschluss plus Aufnahmeprüfung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss AUL: Reife- und Diplomprüfung. Abschluss Kolleg: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Bauhandwerkerschule für Maurer

Dauer: 3 Jahre (Wintersemester)
Bedingung: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung; Lehrabschlussprüfung oder Facharbeiterprüfung.
Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

* Bauhandwerkerschule für Zimmerer

Dauer: 3 Jahre (Wintersemester)
Bedingung: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung; Lehrabschlussprüfung oder Facharbeiterprüfung.
Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

* Meisterschule für Kunst und Gestaltung, Ausbildungszweig Bildhauerei

Dauer: 2 Jahre
Bedingung: Mindestalter 18 Jahre; Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) oder facheinschlägige Fachschule.
Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

* Meisterschule für Kunst und Gestaltung, Ausbildungszweig Keramische Formgebung

Dauer: 2 Jahre
Bedingung: Mindestalter 18 Jahre; Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) oder facheinschlägige Fachschule.
Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

* Meisterschule für Kunst und Gestaltung, Ausbildungszweig Malerei

Dauer: 2 Jahre
Bedingung: Mindestalter 18 Jahre; Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) oder facheinschlägige Fachschule.
Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

* Meisterschule für Kunst und Gestaltung, Ausbildungszweig Metallgestaltung

Dauer: 2 Jahre
Bedingung: Mindestalter 18 Jahre; Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) oder facheinschlägige Fachschule.
Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

* Meisterschule für Tischlereitechnik und Raumgestaltung

Dauer: 2 Jahre
Bedingung: Mindestalter 18 Jahre; Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) oder facheinschlägige Fachschule.
Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.