Höhere technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt - Bulme

Kontaktdaten

Ibererstraße 15-21, 8051 Graz-Gösting
Tel.: 0316 / 6081-0
Fax.: 0316 / 684604
willkommen@bulme.at
www.bulme.at

Bildungsberater

Dipl.-Ing. Manfred Dobaj, Dipl.-Päd. Gerald Hart, Dipl.-Ing. Walter Jennewein, Dipl.-Ing. Dr. Josef Maßwohl, Dipl.-Ing. Johannes Steffan

Ausbildungen (falls * = nicht für 14-jährige)

Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik, Schulautonome Vertiefung: Audioelektronik

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik, Schulautonome Vertiefung: Biomedizintechnik

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik, Schulautonome Vertiefung: Hardware-Software Co-Design

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik, Schulautonome Vertiefung: Netzwerktechnik

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik, Schulautonome Vertiefung: Software Development

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik, Schulautonome Vertiefung: Automation, Elektromobilität, Erneuerbare Energie

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau, Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau, Ausbildungsschwerpunkt Fertigungstechnik

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Maschinenbau, Schulautonome Vertiefung: Maschinen- und Anlagentechnik

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Wirtschaftsingenieure - Maschinenbau

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Kolleg für Maschineningenieurwesen, Ausbildungszweig Industriedesign

Dauer: 4 Semester
Bedingung: Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung.
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz.

* Kolleg für Wirtschaftsingenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkt Betriebsinformatik

Dauer: 4 Semester
Bedingung: Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung.
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz.

* Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen und Aufbaulehrgang für Berufstätige für Elektrotechnik

Dauer: 2 + 6 Semester
Bedingung: Abgeschlossene Berufsausbildung (fachrichtungsunabhängig) oder mindestens 1 Jahr Fachschule
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen und Aufbaulehrgang für Berufstätige für Maschinenbau

Dauer: 2 + 6 Semester
Bedingung: Abgeschlossene Berufsausbildung (fachrichtungsunabhängig) oder mindestens 1 Jahr Fachschule.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Vorbereitungslehrgang für Berufstätige für technische Fachrichtungen und Aufbaulehrgang für Berufstätige für Wirtschaftsingenieure

Dauer: 2 + 6 Semester
Bedingung: Abgeschlossene Berufsausbildung (fachrichtungsunabhängig) oder mindestens 1 Jahr Fachschule.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektronik, Ausbildungsschwerpunkt Technische Informatik

Dauer: 8 Semester
Bedingung: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektronik, Ausbildungsschwerpunkt Telekommunikation

Dauer: 8 Semester
Bedingung: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektrotechnik, Ausbildungsschwerpunkt Automatisierung

Dauer: 8 Semester
Bedingung: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektrotechnik, Ausbildungsschwerpunkt Energietechnik und industrielle Elektronik

Dauer: 8 Semester
Bedingung: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Elektrotechnik, Ausbildungsschwerpunkt Informationstechnik

Dauer: 8 Semester
Bedingung: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschineningenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik

Dauer: 8 Semester
Bedingung: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Maschineningenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkt Maschinen- und Anlagentechnik

Dauer: 8 Semester
Bedingung: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Höhere Lehranstalt für Berufstätige für Wirtschaftsingenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkt Qualitätsmanagement

Dauer: 8 Semester
Bedingung: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Fachschule für Berufstätige für Mechatronik

Dauer: 7 Semester
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe; Mindestalter 16 Jahre.
Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

* Kolleg für Berufstätige für Elektrotechnik, Ausbildungsschwerpunkt Automatisierung

Dauer: 6 Semester
Bedingung: Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung.
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz.

* Kolleg für Berufstätige für Elektrotechnik, Ausbildungsschwerpunkt Energietechnik und industrielle Elektronik

Dauer: 6 Semester
Bedingung: Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung.
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz.

* Kolleg für Berufstätige für Elektrotechnik, Ausbildungsschwerpunkt Informationstechnik

Dauer: 6 Semester
Bedingung: Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung.
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz.

* Kolleg für Berufstätige für Maschineningenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkt Fahrzeugtechnik

Dauer: 6 Semester
Bedingung: Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung.
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz.

* Kolleg für Berufstätige für Maschineningenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkt Maschinen- und Anlagentechnik

Dauer: 6 Semester
Bedingung: Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung.
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz.

* Kolleg für Berufstätige für Wirtschaftsingenieurwesen, Ausbildungsschwerpunkt Qualitätsmanagement

Dauer: 6 Semester
Bedingung: Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung.
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz.