Höhere technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt

Kontaktdaten

Negrellistraße 50, 6830 Rankweil
Tel.: 05522 / 42190-00
Fax.: 05522 / 42190-99
direktion@htlr.snv.at
www.htl-rankweil.at

Bildungsberater

Prof. Mag. Judith Zeiner-Mohr

Ausbildungen (falls * = nicht für 14-jährige)

Höhere Lehranstalt für Bautechnik, Ausbildungsschwerpunkt Hochbau

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Bautechnik, Ausbildungsschwerpunkt Holzbau

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Bautechnik, Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Höhere Lehranstalt für Bautechnik, Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt: Integrierte Gebäude- und Energietechnik

Dauer: 5 Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

Fachschule für Elektronik und Technische Informatik mit Betriebspraxis

Dauer: 3½ Jahre
Bedingung: Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

* Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenraumgestaltung und Holztechnik, Ausbildungszweig Holztechnik

Dauer: 4 Semester
Bedingung: Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung bzw. 4-jährige facheinschlägige Fachschule oder sonstige Fachschule/Lehrabschluss plus Aufnahmeprüfung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss AUL: Reife- und Diplomprüfung. Abschluss Kolleg: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenraumgestaltung und Holztechnik, Ausbildungszweig Innenraumgestaltung und Möbelbau

Dauer: 4 Semester
Bedingung: Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung bzw. 4-jährige facheinschlägige Fachschule oder sonstige Fachschule/Lehrabschluss plus Aufnahmeprüfung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss AUL: Reife- und Diplomprüfung. Abschluss Kolleg: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Aufbaulehrgang für Elektronik - Informationstechnologien

Dauer: 4 Semester
Bedingung: Positiver Abschluss einer 4-jährigen facheinschlägigen Fachschule oder sonstigen Fachschule/Lehrabschluss plus Aufnahmeprüfung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung: Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.

* Bauhandwerkerschule für Maurer

Dauer: 3 Jahre (Wintersemester)
Bedingung: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung; Lehrabschlussprüfung oder Facharbeiterprüfung.
Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.

* Bauhandwerkerschule für Zimmerer

Dauer: 3 Jahre (Wintersemester)
Bedingung: Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung; Lehrabschlussprüfung oder Facharbeiterprüfung.
Bemerkung: Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.