Höhere technische Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt
Kontaktdaten
Negrellistraße 50, 6830 Rankweil
Tel.: 05522 / 42190-00
Fax.: 05522 / 42190-99
direktion@htlr.snv.at
www.htl-rankweil.at
Bildungsberater
Prof. Mag. Judith Zeiner-MohrAusbildungen (falls * = nicht für 14-jährige)
Höhere Lehranstalt für Bautechnik, Ausbildungsschwerpunkt Hochbau
Dauer:
5 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Höhere Lehranstalt für Bautechnik, Ausbildungsschwerpunkt Holzbau
Dauer:
5 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Höhere Lehranstalt für Bautechnik, Ausbildungsschwerpunkt Tiefbau
Dauer:
5 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik
Dauer:
5 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Höhere Lehranstalt für Bautechnik, Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt: Integrierte Gebäude- und Energietechnik
Dauer:
5 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Fachschule für Elektronik und Technische Informatik mit Betriebspraxis
Dauer:
3½ Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.
* Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenraumgestaltung und Holztechnik, Ausbildungszweig Holztechnik
Dauer:
4 Semester
Bedingung:
Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung bzw. 4-jährige facheinschlägige Fachschule oder sonstige Fachschule/Lehrabschluss plus Aufnahmeprüfung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung:
Abschluss AUL: Reife- und Diplomprüfung. Abschluss Kolleg: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
* Kolleg/Aufbaulehrgang für Innenraumgestaltung und Holztechnik, Ausbildungszweig Innenraumgestaltung und Möbelbau
Dauer:
4 Semester
Bedingung:
Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung bzw. 4-jährige facheinschlägige Fachschule oder sonstige Fachschule/Lehrabschluss plus Aufnahmeprüfung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung:
Abschluss AUL: Reife- und Diplomprüfung. Abschluss Kolleg: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
* Aufbaulehrgang für Elektronik - Informationstechnologien
Dauer:
4 Semester
Bedingung:
Positiver Abschluss einer 4-jährigen facheinschlägigen Fachschule oder sonstigen Fachschule/Lehrabschluss plus Aufnahmeprüfung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
* Bauhandwerkerschule für Maurer
Dauer:
3 Jahre (Wintersemester)
Bedingung:
Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung; Lehrabschlussprüfung oder Facharbeiterprüfung.
Bemerkung:
Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.
* Bauhandwerkerschule für Zimmerer
Dauer:
3 Jahre (Wintersemester)
Bedingung:
Abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung; Lehrabschlussprüfung oder Facharbeiterprüfung.
Bemerkung:
Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.