Caritas Ausbildungszentrum für Sozialberufe
Kontaktdaten
Seegasse 30, 1090 Wien
Tel.: 01 / 3172106-0
Fax.: 01 / 3172106-11
office@ausbildung.caritas-wien.at
seegasse.caritas-wien.at
Bildungsberater
Mag. Dr. Bernhard Barta-GruberAusbildungen (falls * = nicht für 14-jährige)
Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, Fachrichtung Sozialmanagement
Dauer:
5 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Fachschule für Sozialberufe
Dauer:
3 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.
* Heimhilfe
Dauer:
400 Stunden
Bedingung:
Abgeschlossene Ausbildung; Mindestalter 18 Jahre; gesundheitliche und geistige Eignung; Vertrauenswürdigkeit; Aufnahmeverfahren.
Bemerkung:
Abschlussprüfung.
* Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Altenarbeit (Diplomniveau)
Dauer:
3 Jahre
Bedingung:
Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung:
Abschluss: Diplomprüfung.
* Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Altenarbeit (Fachniveau)
Dauer:
2 Jahre
Bedingung:
Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung:
Abschluss: Fachprüfung.
* Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Familienarbeit (Diplomniveau)
Dauer:
3 Jahre
Bedingung:
Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung:
Abschluss: Diplomprüfung.