Höhere technische Bundeslehranstalt
Kontaktdaten
Ettenreichgasse 54, 1100 Wien
Tel.: 01 / 60111-0
Fax.: 01 / 60111-32
direktion@htlwien10.at
www.htlwien10.at
Bildungsberater
Prof. MMag. Christina Neumüller, Prof. Dipl.-Ing. Peter ThurnerAusbildungen (falls * = nicht für 14-jährige)
Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik
Dauer:
5 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau, Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik
Dauer:
5 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Höhere Lehranstalt für Maschinenbau, Ausbildungsschwerpunkt Umwelt- und Verfahrenstechnik
Dauer:
5 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Höhere Lehranstalt für Mechatronik
Dauer:
5 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik, Schulautonomer Ausbildungsschwerpunkt: Nachhaltiges Energiemanagement
Dauer:
5 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschluss: Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Fachschule für Elektronik und Technische Informatik mit Betriebspraxis
Dauer:
3½ Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.
Fachschule für Elektrotechnik mit Betriebspraxis
Dauer:
3½ Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.
Fachschule für Maschinenbau mit Betriebspraxis, Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik
Dauer:
4 Jahre
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe.
Bemerkung:
Abschlussprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung und Berufsausbildungsgesetz.
* Kolleg/Aufbaulehrgang für Elektronik - Informationstechnologien
Dauer:
4 Semester
Bedingung:
Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung bzw. 4-jährige facheinschlägige Fachschule oder sonstige Fachschule/Lehrabschluss plus Aufnahmeprüfung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung:
Abschluss AUL: Reife- und Diplomprüfung. Abschluss Kolleg: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
* Kolleg/Aufbaulehrgang für Elektrotechnik - Nachhaltiges Energiemanagement
Dauer:
4 Semester
Bedingung:
Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung bzw. 4-jährige facheinschlägige Fachschule oder sonstige Fachschule/Lehrabschluss plus Aufnahmeprüfung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung:
Abschluss: Diplomprüfung bzw. Reife- und Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz bzw. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
* Kolleg/Aufbaulehrgang für Maschineningenieurwesen - Automatisierungstechnik
Dauer:
4 Semester
Bedingung:
Reifeprüfung oder Berufsreifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung bzw. 4-jährige facheinschlägige Fachschule oder sonstige Fachschule/Lehrabschluss plus Aufnahmeprüfung oder Vorbereitungslehrgang.
Bemerkung:
Abschluss AUL: Reife- und Diplomprüfung. Abschluss Kolleg: Diplomprüfung. Einschlägige Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, Ingenieurgesetz und Berufsausbildungsgesetz. Fachhochschul- und Universitätsberechtigung.
Übergangsstufe für berufsbildende mittlere und höhere Schulen
Dauer:
½ Jahr (Beginn im zweiten Halbjahr)
Bedingung:
Positiver Abschluss der 8. Schulstufe; Aufnahmegespräch.
Bemerkung:
Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zum Besuch einer am Standort geführten berufsbildenden mittleren oder höheren Schule.