Schule für Sozialbetreuungsberufe der Caritas der Erzdiözese Wien
Kontaktdaten
Absberggasse 27, 1100 Wien
Tel.: 01 / 2142580-0
Fax.: 01 / 2142580-18
sob@caritas-wien.at
www.sob.caritas-wien.at
Ausbildungen (falls * = nicht für 14-jährige)
* Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Behindertenarbeit (Diplomniveau)
Dauer:
3 Jahre
Bedingung:
Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung:
Abschluss: Diplomprüfung.
* Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Behindertenarbeit (Fachniveau)
Dauer:
2 Jahre
Bedingung:
Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung:
Abschluss: Fachprüfung.
* Lehrgang für Leitungsfunktionen in der Sozialarbeit für Berufstätige
Dauer:
2-4 Semester (abhängig vom jeweiligen Standort)
Bedingung:
Mindestalter 24 Jahre; Grundausbildung für Sozialberufe; 3 Jahre Praxis in der Sozialarbeit; Aufnahmegespräch.
* Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Diplomniveau)
Dauer:
6-12 Semester (abhängig vom Standort)
Bedingung:
Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 19. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung:
Abschluss: Diplomprüfung.
* Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Fachniveau)
Dauer:
4-8 Semester (abhängig vom Standort)
Bedingung:
Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 19. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung:
Abschluss: Fachprüfung.