Schule für Sozialbetreuungsberufe der Caritas der Erzdiözese Wien

Kontaktdaten

Absberggasse 27, 1100 Wien
Tel.: 01 / 2142580-0
Fax.: 01 / 2142580-18
sob@caritas-wien.at
www.sob.caritas-wien.at

Ausbildungen (falls * = nicht für 14-jährige)

* Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Behindertenarbeit (Diplomniveau)

Dauer: 3 Jahre
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung.

* Schule für Sozialbetreuungsberufe, Schwerpunkt Behindertenarbeit (Fachniveau)

Dauer: 2 Jahre
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 17. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschluss: Fachprüfung.

* Lehrgang für Leitungsfunktionen in der Sozialarbeit für Berufstätige

Dauer: 2-4 Semester (abhängig vom jeweiligen Standort)
Bedingung: Mindestalter 24 Jahre; Grundausbildung für Sozialberufe; 3 Jahre Praxis in der Sozialarbeit; Aufnahmegespräch.

* Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Diplomniveau)

Dauer: 6-12 Semester (abhängig vom Standort)
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 19. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschluss: Diplomprüfung.

* Schule für Sozialbetreuungsberufe für Berufstätige, Schwerpunkt Behindertenbegleitung (Fachniveau)

Dauer: 4-8 Semester (abhängig vom Standort)
Bedingung: Erfolgreicher Abschluss einer höheren oder mittleren Schule oder einer Berufsausbildung nach erfolgreichem Abschluss der 9. Schulstufe; Vollendung des 19. Lebensjahres; Körperliche und geistige Eignung bzw. Vertrauenswürdigkeit (iSd § 98 Abs. 1 Z 2 und 3 GuKG).
Bemerkung: Abschluss: Fachprüfung.